Vertretung vor den Finanzbehörden

Unternehmen und Privatpersonen

Steuerbescheide

Die Überprüfung von Steuerbescheiden ergibt nicht selten Fehler zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

Das Vorgehen gegen diese Fehler, ob im Einspruchsverfahren oder durch einfachen Änderungsantrag, ist an Fristen gebunden (regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe).

Bitte reichen Sie daher Steuerbescheide unmittelbar nach Erhalt zur Prüfung rein.